(Weiter)Entwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht
Durch die Förderung soll die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien auf Basis der besten verfügbaren Evidenz vor allem in den Bereichen unterstützt werden, in denen z. B. wegen Besonderheiten in der Versorgung, der Dynamik der medizinischen Entwicklung oder der Komplexität der Anforderungen an die Erstellung, hochwertige Leitlinien bisher nicht erarbeitet oder nicht überarbeitet werden konnten. Dazu gehören insbesondere Leitlinien, die berufs- oder sektorenübergreifend bzw. geschlechts- oder altersspezifisch gestaltet werden müssen. Die Förderung soll eine zielgerichtete Unterstützung der Leitlinienentwicklung mit hoher Bedeutung für die Versorgung ermöglichen. Bei einer neu zu entwickelnden Leitlinie muss es sich um eine Leitlinie der Stufenklassifikation S3 der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen medizinischen Fachge-sellschaften (AWMF) handeln. Ebenso ist die Weiterentwicklung einer vorhandenen Leitlinie zu einer Leitlinie der Stufenklassifikation S3 möglich (upgrade). Darüber hinaus wird die partielle oder komplette Aktualisierung einer bereits vorhandenen Leitlinie der Stufenklassifikation 3 gefördert (auch als sogenannte „Living Guideline“).
Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden Projekte gefördert, die die nachfolgenden Themenfelder adressieren:
- Versorgung bei Seltenen Erkrankungen
- Versorgung bei häufigeren Erkrankungen, Behandlung von Risikofaktoren für nicht-übertragbare Krankheiten, Multimorbidität und Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in der Versorgung
- Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und / oder pflegebedürftige Menschen)
- Operative Eingriffe am Skelettsystem /Bewegungsapparat