Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation in einem oder mehreren der nachstehend genannten Forschungsbereiche. Hierzu gehören schwerpunktmäßig industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne einschließlich Demonstration von Energietechnologien. Die Förderung erstreckt sich dabei von Technology Readiness Level (TRL) 3 bis 8. Zur Beschleunigung des Technologietransfers sind Innovationen mit einem klaren energiewirtschaftlichen Bezug über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hinaus bis TRL 9 förderfähig, vorrangig für Anlagen in Reallaboren der Energiewende in Form von Umweltschutzbeihilfen gemäß Artikeln 36 bis 41 sowie 46 und 48 AGVO. Eine stärkere Beteiligung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie von Startups wird insbesondere über Innovationsbeihilfen für KMU gemäß Artikel 28 AGVO sowie die Förderung von Prozess- und Organisationsinnovationen nach Artikel 29 AGVO umgesetzt. Begleitstudien zu gesellschaftlichen Fragen der Energiewende und zur sozialen Akzeptanz der Technologieentwicklungen sowie wissenschaftliche Querauswertungen und Analysen sind bei größeren Forschungsprojekten grundsätzlich förderfähig. Bei besonderer Relevanz können thematische Fokussierungen in den Abschnitten I bis IV gesondert bekannt gegeben werden.